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Betriebsausgaben: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Mittwoch, 30. September 2009

Aufwendungen für Betriebsmittel (Bürobedarf, Büroausstattung, Pkw, Geschäftsräume etc.) können Sie regelmäßig als Betriebsausgaben abziehen. Wirtschaftsgüter, die erfahrungsgemäß eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben, werden aber (nur) durch die Abschreibung berücksichtigt. (weiterlesen …)