Aufwendungen für Betriebsmittel (Bürobedarf, Büroausstattung, Pkw, Geschäftsräume etc.) können Sie regelmäßig als Betriebsausgaben abziehen. Wirtschaftsgüter, die erfahrungsgemäß eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben, werden aber (nur) durch die Abschreibung berücksichtigt. (weiterlesen …)
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Betriebsausgaben: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Mittwoch, 30. September 2009Steuer-News
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