Mit ‘Berufsausbildung’ getaggte Artikel
Nicht alles, was einfacher wird (oder besser werden sollte), ist schlussendlich auch einfacher und besser, dies dürfte zumindest den Beziehern von Kindergeld die Selbiges für in der Berufsausbildung befindliche volljährige Kinder erhalten, bald klar werden. Denn hier hat sich 2012 einiges geändert, so kann es durchaus passieren das sich zwar an Ihren Verhältnissen nichts geändert hat aber aufgrund der Neuregelung das Kindergeld für das bereits volljährige Kind wegfällt.
Zwar entfallen nun sowohl die Einkommensgrenze wie auch die komplizierte und umfangreiche Berechnung der Einkünfte und Bezüge für volljährige Kinder, allerdings ist Vorsicht geboten, denn wer erwartet, dass die neue Regelung einfacher oder sogar gerechter ist, der könnte sich hier durchaus auf dem Holzweg befinden. (mehr …)
Sollten Sie Ihr Vermögen vor der Steuer schützen wollen, bietet sich Ihnen die Möglichkeit dieses auf Ihre Familienmitglieder umzuverteilen. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Vermögen auf Ihre Kinder oder Enkel übertragen, fallen die Erträge nicht mehr bei Ihnen an, da es sich nun um Einkünfte des Kindes oder des Enkels handelt.
Bedingt dadurch das die Kinder oder Enkel meist keine weiteren Einkünfte erzielen, bleibt der persönliche Steuersatz gering, dadurch müssen weniger Steuern gezahlt werden, gibt der Bund der Steuerzahler aus Berlin an. Allerdings muss bei diesem selbst gemachten Familiensplitting vorausgesetzt werden, dass die Übertragung des Vermögens zivilrechtlich geltend durchgeführt worden ist. (mehr …)
Was ändert sich im nächsten Jahr? Informationen zu den steuerlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2012
Wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung wurden im Jahr 2011 auf den Weg gebracht. Über die wesentlichen Änderungen, die ab dem 1. Januar 2012 in Kraft treten werden sowie über wichtige Informationen für die Steuerzahler lesen informiert das BMF wie folgt:
Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
Für Eltern ergeben sich ab dem 1. Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die Neuregelung verzichtet auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung. Wer Kinderbetreuungskosten hat, soll diese künftig steuerlich geltend machen können. Nur die Aufwendungen an sich müssen – wie bisher – belegt werden können. Insgesamt reduziert sich der Nachweis- und Erklärungsaufwand bei der „Anlage Kind“ zur Einkommensteuererklärung deutlich.
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Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Das Gerangel um die Frist zur Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung fand nun ein Ende, die Frist beträgt vier Jahre dies entschied der Bundesfinanzhof. Die Bundesregierung hat mit der Schweiz ein bilaterales Steuerabkommen abgeschlossen um das unversteuerte Vermögen auf Schweizer Bankkonten besteuern zu können, ist es nun ein komischer Zufall oder nicht, dass nur kurze Zeit später wieder eine neue Steuersünder-CD auftauchte, die speziell die Daten derer enthalten soll, die Ihr Geld bei Schweizer Banken bunkern?
Wenn sich die volljährigen Kinder freiwillig engagieren und einen Freiwilligen sozialen oder ökologischen Dienst leisten, haben die Eltern für die Zeit dieses Engagements Anspruch auf Kindergeld, allerdings nicht bei jedem Freiwilligendienst, was dabei zu beachten ist lesen Sie weiter unten. Wie berechnet das Finanzamt die Werbungskosten die für die Fahrten zur Arbeitsstätte anfallen? Wie das genau mit den Arbeitstagen, der Entfernung zur Arbeitsstelle, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften funktioniert haben wir uns einmal näher angeschaut.
Die Kosten für einen Zivilprozess können von der Steuer abgesetzt werden, allerdings ist auch hierzu einiges zu beachten. Ob Sie die Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben geltend machen oder ob Sie diese als Werbungskosten ansetzen, kann sich für Sie finanziell unterschiedlich auswirken. Der Vorteil bei einer Geltendmachung als Werbekosten ist, dass man eventuelle Verluste beim Werbungskostenabzug noch in späteren Jahren positiv bemerkbar machen kann.
Nicht direkt mit dem Thema Steuern verbunden aber doch für viele sicherlich sehr interessant ist das bei einer freiberuflichen Tätigkeit die GEZ für den Arbeitsplatzcomputer keine weitere Gebühr erheben darf.
Im Internet konnten wir lesen das nach Deutschland nun auch England ein bilaterales Steuerabkommen mit der Schweiz anstrebt. Auch als Rentner müssen Sie Steuern zahlen, wenn Sie durch einen Nebenjob zusätzliche Einkünfte erzielen, dies war in einem Artikel von focus.de zu lesen.
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Die Kosten, die für eine berufliche Erstausbildung und ein Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss anfallen, können in voller Höhe abziehbar sein, dies entschied der Bundesfinanzhof. Der Streit währt schon seit vielen Jahren, es geht darum, ob die Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben abziehbar sind oder ob diese auch als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Der Unterschied ob Sie diese Kosten als Sonderausgaben oder als Werbungskosten absetzen kann finanziell sehr viel ausmachen. Es kann finanziell einen großen Unterschied machen ob eine Bildungsmaßnahme als Berufsausbildung oder Fortbildung qualifiziert wird. So ist bei den Sonderausgaben der Höchstbetrag zu beachten und bei den Werbungskosten können sich eventuelle Verluste beim Werbungskostenabzug noch in späteren Jahren positiv bemerkbar machen.
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Steuererklärung 2017
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