Mit ‘Beitreibungsrichtlinie’ getaggte Artikel
Bisher erfolgte der Einzug der Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer durch die Banken nur dann, wenn der Anleger seiner Bank auch einen Auftrag dazu erteilte. Dieses Wahlrecht soll ab 2014 entfallen denn ab dann wird der Einzug Pflicht. Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen sind für Mitglieder einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, kirchensteuerpflichtig. Acht oder Neun Prozent des Abgeltungsteuerbetrages beträgt die darauf anfallende Kirchensteuer .
Bei dem bisherigen Wahlrecht für Anleger konnten diese ihrem Kreditinstitut ihre Konfession mitteilen und mit dem Einbehalt der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer beauftragen, weiterhin war es bisher möglich den Kirchensteuerabzug erst später durch das Finanzamt über die Einkommensteuererklärung durchführen zu lassen, dies gilt nun nur noch bis 2013. Bedingt durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wird der künftige Kirchensteuerabzug umgestellt. Für ab 2014 zufließende Kapitalerträge erfolgt der Steuerabzug durch die Kreditinstitute automatisch. Dies betrifft insbesondere Banken, Bausparkassen und Versicherungen.
Das neue Verfahren soll dann so funktionieren: (mehr …)
Steuererklärung 2017
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