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Was ändert sich im nächsten Jahr? Informationen zu den steuerlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2012
Wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung wurden im Jahr 2011 auf den Weg gebracht. Über die wesentlichen Änderungen, die ab dem 1. Januar 2012 in Kraft treten werden sowie über wichtige Informationen für die Steuerzahler lesen informiert das BMF wie folgt:
Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
Für Eltern ergeben sich ab dem 1. Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die Neuregelung verzichtet auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung. Wer Kinderbetreuungskosten hat, soll diese künftig steuerlich geltend machen können. Nur die Aufwendungen an sich müssen – wie bisher – belegt werden können. Insgesamt reduziert sich der Nachweis- und Erklärungsaufwand bei der „Anlage Kind“ zur Einkommensteuererklärung deutlich.
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Steuererklärung 2012
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