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Abrechnungsmethode für Dienstwagen optimieren
Wenn der vom Arbeitgeber bereitgestellte Dienstwagen auch für private Fahrten genutzt werden darf, resultiert daraus ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer. Dieser geldwerte Vorteil ist ebenso wie der normale Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils stehen zwei alternative Abrechnungsmethoden zur Auswahl: Das Fahrtenbuch oder die 1 %-Regelung. (mehr …)
Wer kennt das nicht? Nach einem langen Arbeitstag ist endlich Feierabend, zu Hause warten Freunde oder die Familie. Im Auto schnell das Radio angemacht und den Verkehrsfunk gehört – Stau auf der Autobahn. Die Umleitung ist großräumig. Mit kurzer Verspätung, aber 30 km Umweg sind Sie endlich zu Hause. Wie es sich gehört, schreiben Sie die Strecke in Ihrem Fahrtenbuch auf. Die böse Überraschung kommt erst ein Jahr später – das Finanzamt erkennt die Strecke nicht an und Sie müssen Steuern nachzahlen. (mehr …)
BFH präzisiert Steuergesetzgebung zugunsten der Steuerzahler (mehr …)
Wer sein Fahrzeug ins EU-Ausland verkauft, bekommt die Mehrwertsteuer vom Verkaufspreis vom Fiskus zurück
Karsten B. aus Stuttgart ist zufrieden. Zusätzlich zu den 23.500 Euro Verkaufserlös für seinen 10 Monate alten Audi A4 (Neupreis mit Sonderausstattungen rund 31.500 Euro) erhielt er eine satte Steuergutschrift von ca. 3.752 Euro.
Wie ist das möglich? Im Hintergrund steht die Tatsache, dass die Mehrwertsteuer für ein und dasselbe Objekt innerhalb der EU nicht zweimal bezahlt werden soll. So sehen es die EU-Steuerrichtlinien vor. Als Herr B. seinen Audi kaufte, zahlte er (im Kaufpreis enthalten) rund 5.029,00 Euro Mehrwertsteuer. Das Auto wurde über eine internationale Verkaufsplattform an einen Interessenten aus Österreich verkauft. Dieser muss seinen Neuerwerb im Heimatland mit den dort gültigen Steuersätzen versteuern.
Karsten B. dagegen erhält die für den Wiederverkaufpreis gezahlte Umsatzsteuer anteilig zurück: 19 Prozent von 23.500 sind 3.752,10 Euro. Herr B. muss also unter dem Strich nur für die Mehrwertsteuer des Wertverlustes aufkommen. Die Erstattung bekommt der stolze Verkäufer aber nur, wenn er seinen Verkauf beim Bundeszentralamt für Steuern meldet, wozu er seit dem 1. Juli verpflichtet ist.
Seitdem ist nämlich ein EU-typisches Bandwurmungeheuer zum Leben erweckt worden: Die Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung vom 18. März 2009, kurz FzgLiefgMeldV.
Leasingsonderzahlungen können nur dann als sofort abschreibbare Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn nicht nach der Pauschale abgerechnet wird
Dabei wird das Verhältnis der privaten Nutzung zu den beruflichen Kilometern zugrunde gelegt. Nicht einbezogen werden dürfen jedoch die Kilometer die vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte gefahren werden, wenn diese nach der Kilometerpauschale abgegolten werden. Das gilt auch für Dienstreisen, die pauschaliert angesetzt werden. In den Pauschalen seien bereits alle anfallenden Kosten für den Arbeitnehmer berücksichtigt, auch eine Leasingsonderzahlung, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH Urteil vom 15. April 2010 VI R 20/08 ).
Das BMF hat ab 1.7.2010 einige Anpassungen in der Rechtspraxis des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erwirkt (mehr …)
Die „Ein-Prozentregelung“ gilt ab sofort für alle privat genutzten Firmenwagen, entschied der BFH
Die Kurzfassung ist: Wer als Unternehmer nicht (zum Beispiel per Fahrtenbuch) nachweisen kann, dass ein Fahrzeug des Unternehmens ausschließlich gewerblich genutzt wurde, muss davon 1 Prozent des Listenpreises plus Sonderausstattung monatlich als privates Einkommen versteuern. (mehr …)
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