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Mit ‘außergewöhnliche Belastungen’ getaggte Artikel

Aktuelle Steuer NewsWas gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.

Tägliche Schreckensmeldungen lassen nun schon seit einiger Zeit die Angst um die Stabilität des Euro und der damit verbundenen europäischen Wirtschaft nicht schwinden. Der Bundestag will nun eine europäische Haftungsunion ins Leben rufen. Der Bund der Steuerzahler sagt dazu „Nicht mit uns Steuerzahlern!“ und ruft zum Veto auf.

Die Kosten für das Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen? Das klingt zwar gut, geht aber nicht so einfach.

In den Medien wird seit einiger Zeit verbreitet das die zumutbare Belastung verfassungswidrig sein könnten, aus diesem Grund wird vereinzelt dazu geraten, dass die Steuerzahler welche Krankheitskosten geltend gemacht hatten, gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen sollten. Ob dies wirklich sinnvoll ist, sollten Sie aber genau überprüfen.

Man sollte meinen das ein Vater, der berufsbedingt so weit „draußen“ wohnt, dass es für seine Kinder keinen Schulbus gibt und er diese daher täglich zur Schule fährt und auch dort wieder abholt, die dafür anfallenden Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen darf. Das Finanzamt sieht dies allerdings ganz anders und führt an das solche Kosten bereits mit dem Kindergeld abgegolten sein.

Einige interessante Themen fanden wir auch im Internet, die elektronische Datenübertragung und Datenverarbeitung setzt sich in Deutschland auch bei der Einkommensbesteuerung immer mehr durch. Dies nützt hauptsächlich der Finanzverwaltung allerdings mahnen die Verbände der Steuerzahler und Lohnsteuerhilfevereine auch Änderungen im Interesse der Steuerzahler an.

Es sieht so aus, als ob für das Steuervereinfachungsgesetz endlich ein Kompromiss zwischen dem Bund und den Ländern gefunden worden wäre, warten wir es ab, ob es bald wirklich bedeutend einfacher sein wird, die Steuerklärung auszufüllen.

Da geht sie hin, die „gute alte“ Lohnsteuerkarte, ab dem nächsten Jahr wird es nur noch einen elektronisch durchgeführten Lohnsteuerabzug geben, damit ist die Karte aus Pappe endgültig überflüssig. (mehr …)

Auch wenn es für die Kleinen sicherlich gemütlicher ist, zur Schule chauffiert zu werden und viele Eltern dabei auch ein besseres Gefühl haben, wenn Sie Ihre Sprösslinge direkt an der Schule abliefern und nach der Schule wieder abholen können, hat das Finanzamt dafür kein Verständnis. Denn absetzen lassen sich diese Kosten weder als außergewöhnliche Belastungen noch als Werbungskosten. Das gilt sogar in dem Fall, wenn für den Schulweg kein öffentlicher Nahverkehr angeboten wird. So entschied unlängst das Finanzgericht Rheinland Pfalz.
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Die Kosten, die bei einem Zivilprozess angefallen sind, können Sie unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen absetzen.So lässt sich ein Urteil des Bundesfinanzhofs zusammenfassen, mit dem er seine bisherige Rechtsprechung geändert hat. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens können nach § 33 Abs. 1 EStG die außergewöhnlichen Belastungen abgezogen werden. Als außergewöhnliche Belastungen sind Kosten absetzbar, die Ihnen zwangsläufig entstehen und von denen die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands nicht betroffen ist. (mehr …)

Aktuelle Steuer NewsWas gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.

Der Sommer steht vor der Tür und die meisten Steuerpflichtigen haben Ihre Steuererklärung bereits auf den Weg gebracht aber auch nach der Abgabefrist der Steuerklärung am 31. Mai bleiben wir für Sie stetig am Ball und berichten über interessante Themen zum Thema Steuern. Mit der Frage wann selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden beschäftigt sich der BFH, anhand eines aktuellen Urteils wird die Thematik etwas beleuchtet. Die Motivation der Mitarbeiter ist vielen Firmen wichtig, eine bekannte Versicherung schickte Ihren Herrn „Kaiser“ sogar auf ganz besonders lustvolle Reisen, können solche Belohnungsveranstaltungen für die Mitarbeiter auch steuerlich, als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden? Findige Betrüger haben die Möglichkeiten der europäischen Union weidlich ausgenutzt und dabei richtig Kasse gemacht, jetzt flog der Betrug auf und die Verantwortlichen werden wohl demnächst gesiebte Luft atmen müssen, allerdings ist hochinteressant wie
die seltsamen Geschäfte vonstatten gingen.

Das Internet ist eine Quelle an Informationen, zum Thema Steuern haben wir für Sie zwei interessante Artikel herausgepickt. Konz berichtet darüber das wenn Ihr Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten Vollzeit arbeiten sollte, Ihnen für die Zeiten der Berufsausbildung auch dann Kindergeld zusteht, wenn Ihr Kind den Jahresgrenzbetrag von 8.004 € überschreitet. Bei Haufe fanden wir einen interessanten Artikel darüber wie Sie die Internetkosten zusätzlich zu den Telefonkosten als Werbungskosten absetzen können.

Wir wünschen allen Lesern ein schönes Pfingstwochenende! (mehr …)

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