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Mit ‘ausbildung’ getaggte Artikel

Sie sollten die Kosten eines typischen Erststudiums unbedingt in der Steuererklärung angeben, wenn Sie direkt nach dem Abitur, dem Wehrdienst, einem sozialen Jahr oder dem Zivildienst Ihr Studium begonnen haben, wird das Finanzamt nur bis zu 4.000,- Euro an Sonderausgaben für das Studium anerkennen.
Haben Sie jedoch bevor Sie Ihr Studium begonnen haben schon eine berufliche Ausbildung gemacht, können Sie die Kosten für das Studium in voller Höhe angegeben. Sollte das Finanzamt in diesem Fall nur bis zu 4.000,- Euro als Sonderausgaben anerkennen, können Sie sich dagegen mit einem Einspruch wehren! (mehr …)

Die Kinderbetreuungskosten für Kinder die älter als drei jahre sind aber noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben, können Sie zumindest als Sonderausgaben geltend machen.

Für Kinder die nicht in diesem Altersbereich sind können die Kosten nur dann abgezogen werden wenn entweder beide Elternteile berufstätig sind oder ein Elternteil berufstätig ist und das andere Elternteil sich in einer Ausbildung befindet oder aber für längere Zeit krank oder behindert ist.

Steuerlich wirken sich dabei zwei Drittel der Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € aus. Allerdings sind die Kinderbetreuungskosten aufzuteilen, wenn die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug nur für einen Teil des Jahres vorliegen. Sie können aber vereinfachend eine monatsweise Aufteilung vornehmen.

Fundstelle: § 9c EStG

QUELLE: www.konz-steuertipps.de

Auch eine mehrwöchige bezahlte Schulung als Flugbegleiterin ist eine Ausbildung, die Eltern zum Bezug des Kindergeldes berechtigt (mehr …)

Gericht: Sofern im Kontext einer berufsbezogenen Bildungsmaßnahme, sind auch persönlichkeitsbezogene Elemente steuerlich absetzbar

Laut dem Urteil des Finanzgerichtes Münster (AZ: 4 K 1802/08 E) können auch die Kosten für Seminare oder Lehrgänge, die inhaltlich eigentlich mehr der Persönlichkeitsbildung zuzuordnen wären, steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie berufsspezifisch einzuordnen sind.

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