Mit ‘arbeitssuche’ getaggte Artikel
Wenn ein Arbeitsloser ein häusliches Arbeitszimmer dazu nutzt, sich auf eine zukünftige Erwerbstätigkeit vorzubereiten, kann der finanzielle Aufwand für dieses Arbeitszimmer wie folgt als vorweggenommene Werbungskosten von künftigen steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden: (mehr …)
Wer einen neuen Arbeitsplatz sucht, der kann die dafür anfallenden Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Es ist dabei vollkommen egal, ob die Bewerbung zu einer Anstellung geführt hat oder nicht. Alle Aufwendungen die bei der Arbeitssuche anfallen gehören zu den absetzbaren Bewerbungskosten dies sind zum Beispiel: (mehr …)
Steuererklärung 2017
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