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Mit ‘arbeitnehmer’ getaggte Artikel

ipad gratis vom ArbeitgeberWenn Sie privat Computer-Software Ihres Arbeitgebers nutzen, dann ist diese Nutzung für Sie steuerfrei. Dies gilt interessanterweise auch dann, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auch die erforderlichen Geräte zur Datenverarbeitung wie Tablets (z.B. ein iPad) oder Smartphones (z.B. das iPhone) überlässt.

Am Mittwoch beschloss der Finanzausschuss eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde. Die Koalitionsfraktionen sowie die SPD-Fraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt (mehr …)

Grundsätzlich sind Geschenke eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer zu versteuernde Lohn- bzw. geldwerte Einnahmen. Eine Ausnahme: Wenn es sich um so genannte „Aufmerksamkeiten“ handelt, will der Staat an der Zuwendung nicht beteiligt werden. Wann aber handelt es sich um eine Aufmerksamkeit, wann um zu versteuerndes Einkommen? (mehr …)

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