Mit ‘alterseinkünftegesetz’ getaggte Artikel
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung schloss die Überprüfung der Daten der bereits steuerlich schon erfassten Rentner für die Rentenbezüge vergangener Jahre ab. Nun startet die Finanzverwaltung die Auswertung der Rentendaten der Rentnerinnen und Rentner, die bislang bei den Finanzämtern noch nicht geführt werden. Die bundesweite Überprüfung wurde notwendig durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes. Denn auf Grund dieses Gesetztes änderte sich die Besteuerung von Renten ab dem Jahr 2005. Die Rentenversicherungsträger teilen deswegen die Höhe der Renten in Form von sogenannten Rentenbezugsmitteilungen (RBM) mit.
Wer denkt das er in seinem Arbeitsleben genügend Steuern eingezahlt hat und mit dem Eintritt in die Rente davon befreit ist, der könnte irren, denn seit dem zum 1.1.2005 ist in Deutschland das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Um die Frage, vieler Rentnerinnen und Rentner, ob sie den nun noch weiter Steuern abführen müssen oder nicht, zu beantworten hat das Finanzministerium des Landes Brandenburg ein Faltblatt neu aufgelegt und inhaltlich überarbeitet.
Das Faltblatt „Renten und Steuern“ soll eine erste Orientierung bieten und steht ab sofort auf den Internetseiten des Brandenburger Finanzministeriums sowie der Finanzämter zum kostenlosen herunterladen zur Verfügung, außerdem liegt das Faltblatt in allen Finanzämtern Brandenburgs kostenlos aus.
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