Das Vorhandensein eines nicht genutzten Haushaltes reicht zur Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen nicht aus
Da hatte sich der Finanzbeamte aus dem Hessischen verrechnet: In einem ihm gehörenden Einfamilienhaus ließ er 2008 die Heizung erneuern und wollte die daraus entstandenen Kosten als Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Dabei fiel jedoch seinem für ihn zuständigen Kollegen auf, dass er im gleichen Jahr 230 Fahrten zur Arbeitsstelle vom Haus seiner Eltern aus (in dem er überwiegend wohnte) angesetzt hatte, im Prinzip also für das gesamte Arbeitsjahr. Zudem hatte sich der Wasserverbrauch in dem Haus laut Verbrauchsabrechnung in dem betreffenden Zeitraum auf gerade einmal 1 m³ Wasser belaufen. (weiterlesen …)

RSS
Unfälle, die sich auf beruflich bedingten Fahrten ereignen, können steuermindernd geltend gemacht werden
BMF bekräftigt die vom Gesetzgeber festgesetzte Neuregelung der Kostenabsetzbarkeit 

