Sobald das Pokerspielen berufsmäßig ausgeübt wird, sind die Gewinne gewerblich zu versteuern
Gelegentliches Pokerspielen zu Unterhaltungszwecken muss nicht versteuert werden, auch wenn dabei um Geld gespielt wurde und gelegentlich Gewinn abfällt.
Wer dagegen professionell pokert und gewinnt, erzielt nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD Frankfurt, Verfügung v. 22.4.2010, S 2240 A – 37 – St 210) einen Gewinn aus Gewerbebetrieb und muss seine Einkünfte nach Abzug der Einsätze und Kosten versteuern wie bei jedem anderem Gewerbe auch. Entscheidend sei die berufsmäßige Ausübung der Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung, so die OFD. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Spiel am realen Spieltisch oder via Internet erfolge.
Selbst die Frage, ob die jeweiligen Spiele legal sind oder nicht, sind für die steuerliche Relevanz ohne Belang.

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