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Wann wird nach dem Abitur das Kindergeld weitergezahlt?

Bildnachweis: © Minerva Studio - Fotolia.comSolange volljährige Kinder noch die Schule besuchen, um ihr Abitur zu machen, haben Eltern Anspruch auf Kindergeld. Doch wie ist die Situation nach dem Abitur? Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern auch dann noch weiterhin Kindergeld erhalten, nachdem ihr Kind die Abiturprüfung abgelegt hat.

Kindergeld während Studium und Ausbildung

Sollte sich das volljährige Kind nach dem Abitur dazu entschließen, ein Studium aufzunehmen, haben die Eltern weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld. Während ihr Kind studiert, können die Eltern maximal so lange, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, Kindergeld beziehen. Das Gleiche gilt, wenn das Kind eine Berufsausbildung nach dem Abitur macht. Zumeist ist es aber so, dass das Ende der Schulzeit und der Beginn des Studiums oder der Ausbildung nicht nahtlos ineinander übergehen, sondern einige Woche oder sogar Monate dazwischen liegen. Auch in dieser Zeit müssen Eltern nicht auf das Kindergeld verzichten. Allerdings gibt es eine wichtige Bedingung zu beachten: Die Übergangsphase darf maximal vier Monate dauern. Sollte diese Frist überschritten werden, verlieren die Eltern rückwirkend auch den Kindergeldanspruch für die ersten vier Monate der Übergangsphase.

Kindergeld während Wartesemestern auf einen Studienplatz

Je nachdem wie gut oder schlecht die Abiturnote war, kann es vorkommen, dass der Abiturient noch einige Wartesemester vor sich hat, bevor er einen Studienplatz zugeteilt bekommt. Doch auch in dieser Zeit müssen Eltern nicht ohne Kindergeld auskommen. Denn bei Kindern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mangels Studienplatz das Studium nicht beginnen können, erhalten die Eltern ebenfalls weiterhin Kindergeld. Doch aufgepasst! Die Kinder müssen sich in dieser Zeit auch ernsthaft um einen Studienplatz bemühen, ansonsten darf die Familienkasse die Zahlung des Kindergelds einstellen. Das verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 26. August 2014, Az XI R 14/12), wonach die Familienkasse die Kindergeldzahlungen zu Recht eingestellt hat, nachdem die Tochter des Klägers einen ihr angebotenen Studienplatz nicht angenommen hatte.

Kindergeld während eines freiwilligen sozialen Jahres

Nicht immer wollen die Abiturenten direkt nach der Schulzeit ins Berufsleben starten oder an die Uni wechseln. Immer mehr junge Menschen entscheiden sich dazu, nach dem Abitur erst einmal ein freiwilliges soziales Jahr einzulegen. Auch dann müssen die Eltern auf das Kindergeld nicht verzichten. Die Familienkasse zahlt weiterhin Kindergeld an die Eltern, wenn deren Kinder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr machen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bildnachweis: © Minerva Studio – Fotolia.com

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