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Gartenparty: So holen Sie sich Geld vom Fiskus zurück

Schubkarre im Garten Wiese FrühlingDer Sommer ist endlich in Deutschland angekommen. Die Sonne scheint und die Temperaturen steigen über dreißig Grad. Die Abende sind mild und lang. Ein guter Zeitpunkt eine Gartenparty zu veranstalten. Aber so eine Gartenparty kostet natürlich auch Geld. Was viele Steuerpflichtige jedoch nicht wissen, die Kosten für eine Gartenparty können teilweise auf das Finanzamt abgewälzt werden.

Welche Kosten sind absetzbar?

Wer zu einer Party im heimischen Garten einlädt, kann zumindest einen Teil der damit zusammenhängenden Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG von der Steuer absetzen. Wenn Sie beispielsweise einen Gärtner bestellen, um den Garten vor der Party auf Vordermann zu bringen, können Sie die anfallenden Kosten dafür beim Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Falls Sie sich bei der Zubereitung der Speisen von einem Koch oder einer Küchenhilfe unterstützen lassen, können Sie auch dafür den Steuerbonus in Anspruch nehmen.

Anders sieht die Situation aus, wenn Sie das Essen für Ihre Gartenparty nicht selbst zubereiten wollen, sondern einen Caterer mit der Lieferung des Essen beauftragen. Dann kommt die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen normalerweise nicht zum Tragen. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Caterer einen Grill im Garten aufbaut und die Gäste während der Party mit Gegrilltem versorgt. Wer seinen Gästen eine besonders exclusive Attraktion auf seiner Gartenparty präsentieren will, kann einen Barkeeper anstellen, der vor Ort Drinks für die Gäste zubereitet. Auch für diese Dienstleistung würde die Steuervergünstigung gelten. Wenn Sie sich nach der Veranstaltung eine Putzhilfe ins Haus bestellen, um alles wieder ins Reine, zählt das ebenfalls zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

Wie funktioniert der Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Wenn Sie den Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen wollen, benötigen Sie immer eine Rechnung der Firma, die die Dienstleistung erbracht hat. Der Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistung gilt jedoch nur für den Arbeitslohn und nicht für Materialkosten. Deshalb ist es notwendig, dass auf der Rechnung der Arbeitslohn separat aufgeführt wird. Außerdem ist es wichtig, dass der Rechnungsbetrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen und nicht bar bezahlt wird. Die Rechnung und der Einzahlungsbeleg sollten auf jeden Fall gut verwahrt werden, da das Finanzamt verlangen kann, dass diese Unterlagen vorgelegt werden. Um die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistung zu erhalten, müssen Sie dann in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeile 73 des Mantelbogens die entsprechenden Aufwendungen eintragen. Anders als bei Werbungskosen mindern die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht die steuerpflichtigen Einkünfte, sondern werden direkt von der zu zahlenden Steuerlast abgezogen.

Obergrenze für haushaltsnahe Dienstleistungen

Leider können Sie den Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht in unbegrenzter Höhe nutzen. Das Finanzamt erkennt 20 % der geltend gemachten Aufwendung für haushaltsnahe Dienstleistungen an, allerdings nur bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro pro Jahr. Wenn also bereits zuvor die Steuervergünstigung vollständig ausgeschöpft wurde, müssen Sie Ihre Gartenparty wohl oder übel ohne die Unterstützung des Finanzamts finanzieren.

Bildnachweis: © sergign – Fotolia.com

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