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Steuerbonus für Gebäudesanierungen vorerst auf Eis gelegt

© Lisa F. Young - Fotolia.comEin herber Rückschlag für den Klimaschutz. Das eigentlich von Bund und Ländern schon beschlossene Vorhaben einer steuerlichen Förderung der energieeffizienten Gebäudesanierung wurde erst einmal gestoppt. Grund dafür ist ein Veto des CSU-Chefs Horst Seehofer.

Bis zu 25 Prozent der Sanierungskosten sollten über zehn Jahre steuerlich absetzbar sein

Es war geplant, dass Hausbesitzer, die Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchführen, rückwirkend ab Januar bis zu 25 Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzen können. Zu den geförderten Sanierungsmaßnahmen gehörten der Austausch von Heizkesseln, Fenstern und Türen, neue Lüftungstechnik sowie die Dämmung von Dach und Außenwand. Der Steuerbonus für die energieeffiziente Sanierung sollte beim Finanzamt aber nicht auf einmal geltend gemacht werden können, sondern nur über einen Zeitraum zehn Jahren verteilt. Dafür wollten Bund und Länder pro Jahr eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen.

Bundesregierung droht Klimaziele zu verfehlen

Auf dieses Vorhaben hatten sich die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel eigentlich im Dezember letzten Jahres mehrheitlich verständigt. Der Steuerbonus für die energieeffiziente Gebäudesanierung sollte ein zentrales Element des im Dezember vom Bundeskabinett beschlossenen Nationalen Plans Energieeffizienz sein, um bis zum Jahr 2020 das Ziel von 40 Prozent weniger Treibhausgasausstößen im Vergleich zum Jahr 1990 doch noch zu schaffen. Allein 2,1 Millionen Tonnen CO2 sollten durch die von 2015 bis 2020 angelegte steuerliche Förderung der energieeffizienten Sanierung eingespart werden. Doch nun kam alles anders. Denn im Koalitionsausschuss konnte wegen des Widerstandes Bayerns keine Einigung erzielt werden.

Steuerbonus scheitert an der Gegenfinanzierung

Der entscheidende Punkt, das letztlich zum Scheitern der steuerlichen Förderung der energieeffizienten Gebäudesanierung führte, war die Gegenfinanzierung. Es war angedacht, dass im Gegenzug die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen gekürzt werden sollte. Demnach sollten nur noch Handwerkerrechnungen oberhalb von 300 Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Doch dagegen verwehrte sich der bayerische Ministerpräsident. Jetzt bleibt die bestehende Regelung auf Kosten des Klimaschutzes bis auf weiteres erst einmal unangetastet.

Aufstockung der Zuschussprogramme der KfW-Bank als Alternative

Nach dem vorläufigen Scheitern der Pläne für die steuerliche Förderung von energieeffizienten Gebäudesanierungen wird nun nach geeigneten Alternativen gesucht. Das Bundesfinanzministerium prüft jetzt, ob als Alternative zu dem geplatzten Steuerbonus, die Zuschussprogramme der KfW-Bank für die Häusersanierung aufgestockt werden sollen. Doch dies wäre sicherlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn nach Schätzungen von Experten benötigen in Deutschland annähernd zehn Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser gedämmte Fassaden, neue Fenster oder Heizkessel.

Bildnachweis: © Lisa F. Young – Fotolia.com

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