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Tablet-PC: Bald auch für Kommunalpolitiker steuerfrei nutzbar?

Arbeitnehmer dürfen Smartphone und Tablet des Arbeitgebers steuerfrei auch privat nutzen. Für Kommunalpolitiker gibt es keine entsprechende Regelung. Das soll jetzt geändert werden.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Bundesländer sind am 23.10.2014 einem Antrag des Landes Niedersachsen zur steuerlichen Erleichterung kommunaler Mandatsträger gefolgt und haben dem Bundesrat eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes empfohlen, berichtet das Finanzministerium Niedersachsen in einer Pressemitteilung.

Der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider zeigte sich zufrieden und freute sich über die Unterstützung der niedersächsischen Initiative: Durch die geplante gesetzliche Änderung leisten wir einen Beitrag zur Steuervereinfachung und unterstreichen die besondere Wertschätzung für die zeit- und kostenintensive ehrenamtliche Tätigkeit kommunaler Mandatsträger.

Hintergrund ist die einkommensteuerrechtliche Behandlung der privaten Mitbenutzung von mobilen Endgeräten wie z.B. Tablet-PCs, die kommunalen Mandatsträgern im Rahmen ihrer Mandatstätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Die private Nutzungsmöglichkeit stellt nach geltendem Recht einen Sachbezug dar und ist demnach als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen. Arbeitnehmer hingegen nutzen die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräte steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Die aktuelle Rechtslage ist nicht nur gesellschaftspolitisch unbefriedigend, sondern behindert auch die digitale Umstellung in den Landkreisen, Städten und Kommunen, so Finanzminister Schneider.

Der Antrag des Landes Niedersachsen sieht daher vor, dass die bestehende Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG auf Steuerpflichtige erweitert wird, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 12 EStG erhalten – und damit insbesondere die kommunalen Mandatsträger erfassen wird.

(Quelle: FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 23.10.2014)

Quelle: steuertipps.de

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