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Keine Kurtaxe mehr in Dresden

Die Kurtaxsatzung der Landeshauptstadt Dresden sei unwirksam, entschied das OVG Sachsen: Dresden sei keine den Kur- und Erholungsorten vergleichbare Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes und dürfe deshalb keine Kurtaxe erheben.

Die sogenannte Bettensteuer macht seit einigen Jahren die Runde. Wer in Deutschland in einem Hotel oder ein Ferienwohnung übernachtet, findet auf der Rechnung immer häufiger den Posten Kurtaxe – meist zwischen einem und zwei Euro pro Person und Nacht. Insbesondere in größeren Städten fragt man sich da als Reisender, warum man eine Abgabe zahlen soll, die man mit Kurorten und Fremdenverkehrsgemeinden in Verbindung bringt.

Gelegentlich landet diese Frage dann auch vor Gericht – so geschehen in Dresden, wo sich ein Hotelier gegen die Zwangsabgabe, die er von seinen Gästen einzutreiben hatte, wehrte.

Die Richter des OVG Sachsen teilten die Meinung des Hoteliers und bestätigten dessen Auffassung, dass Dresden keine sonstige Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne von § 34 Abs. 1 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes sei. Um eine solche Fremdenverkehrsgemeinde handle es sich nur dann, wenn die Gemeinde vergleichbar den staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten überwiegend vom Fremdenverkehr geprägt sei. Denn nach Sinn und Zweck des Gesetzes sollten Kur- und Erholungsorte ebenso wie sonstige Fremdenverkehrsgemeinden eine Kurtaxe deshalb erheben können, weil sie in der Regel ihre vielfältigen Aufgaben nicht allein aus allgemeinen Steuermitteln finanzieren können. Dresden sei zwar auch vom Fremdenverkehr mitgeprägt, jedoch werde vor allem die Wirtschaftskraft Dresdens von anderen Faktoren erheblich stärker als vom Fremdenverkehr bestimmt.

Alles in allem entspreche der Ortscharakter Dresdens deshalb nicht dem von Kur- und Erholungsorten, die typischerweise zur Finanzierung ihrer vielfältigen Aufgaben im Bereich des Fremdenverkehrs auf eine Kurtaxe angewiesen seien (OVG Bautzen, Urteil vom 9.10.2014, 5 C 1/14 ).

Hintergrund:

Dresden hatte am 21.11.2013 eine Kurtaxsatzung beschlossen. Die Kurtaxe soll nach deren § 1 der teilweisen Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung von insgesamt elf Einrichtungen dienen, die von der Stadt selbst betrieben werden oder an denen sie finanziell beteiligt ist. Die Satzung sieht vor, die Kurtaxe von denjenigen Übernachtungsgästen zu erheben, die die Möglichkeit haben, diese Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. Sie beträgt 1,30 € pro Übernachtung und Person.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) lehnt nach eigener Aussage Bettensteuern, Kultur- und Tourismusförderabgaben, oder wie auch immer die neuen Abgaben bezeichnet werden, aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab und wird sich mit allen Mitteln, politisch und rechtlich, gegen die Bettensteuerpläne auf kommunaler Ebene zur Wehr setzen. (Quelle)

Quelle: steuertipps.de

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