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Neue Brille als Werbungskosten absetzen?

Sie haben eine neue Brille und möchten diese gerne zum Steuern sparen benutzen? Manchmal geht das tatsächlich – es kommt auf die Brille an…

Normale Sehbrille

Die Kosten einer Brille, die lediglich eine Sehschwäche ausgleicht, können Sie leider nicht als Werbungskosten abziehen. Das gilt auch dann, wenn Sie die Brille ausschließlich bei der Berufstätigkeit verwenden und sie am Arbeitsplatz aufbewahren. Für Kontaktlinsen gilt das gleiche.

Ausnahme: Wenn es sich bei der Sehschwäche um eine Berufskrankheit handelt oder die Sehschwäche durch einen Arbeitsunfall hervorgerufen wurde, sind Aufwendungen auch für eine normale Sehbrille Werbungskosten.

Wird Ihre steuerlich nicht abzugsfähige Brille während der beruflichen Tätigkeit beschädigt, sind Reparaturkosten als Werbungskosten absetzbar.

Computerbrille

Grundsätzlich sind auch die Kosten für eine Bildschirm-Arbeitsbrille nicht absetzbar – auch dann nicht, wenn sie ausschließlich am Arbeitsplatz getragen wird.

Doch auch hier gilt die Ausnahme: Eine Computerbrille kann absetzbar sein, wenn die Sehbeschwerden als Berufskrankheit auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückzuführen sind.

Schutzbrille

Der Abzug im Rahmen der Werbungskosten ist möglich, wenn die Brille vor speziellen Gefahren einer bestimmten Berufstätigkeit schützen soll. Das ist z.B. der Fall bei einer Schutzbrille für Schweißer oder Chemiker im Labor oder bei einer Lichtschutzbrille für das Cockpit-Personal in einem Flugzeug.

Gleicht eine solche Schutzbrille gleichzeitig auch eine Sehschwäche aus, können Sie die Brille trotzdem absetzen. Voraussetzung: Die Schutzfunktion hat Vorrang vor dem Ausgleich der Sehschwäche.

Quelle: steuertipps.de

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