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Steueränderungen geplant

Der Finanzausschuss hat umfangreiche Steueränderungen beschlossen. Neben Lebensversicherungen geht es u.a. um den Umsatzsteuersatz für Hörbücher und den steuerlichen Abzug von Unterhaltszahlungen.

Bei verkauften Lebensversicherungen sollen Steuervorteile wegfallen: Nach einem Verkauf sollen die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein. Bei Übertragungen im Zusammenhang mit Scheidungen oder Nachlässen soll keine Steuerpflicht entstehen.

Es wird klargestellt: Bei der Veräußerung von Dividendenansprüchen vor dem Dividendenstichtag besteht keine Steuerfreiheit. Die Auffassung, dass in solchen Fällen Steuerfreiheit bestehe, sei oft vertreten worden, beruhe aber auf einem nicht zutreffenden Verständnis der geltenden Rechtslage, heißt es im Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.

Änderungen gibt es außerdem bei der Erhebung von Umsatzsteuer für Downloads von Unternehmen im Ausland. Künftig gilt als Leistungsort bei Telekommunikationsleistungen, Rundfunk und Fernsehleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Kurz: Die Steuer ist in dem Land fällig, in dem der Download stattfindet, und nicht mehr im Sitzland des Unternehmens.

Hörbücher sollen demnächst vom ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % profitieren. Bisher werden 19 % Umsatzsteuer fällig. Allerdings: Die Regelung gilt nur für Hörbücher, nicht aber für Hörspiele und für Hörbuch-Downloads.

Eine weitere Änderung betrifft Unterhaltszahlungen, deren steuerlicher Abzug seit vielen Jahren als verwaltungsaufwändig sowie fehler- und missbrauchsanfällig gilt. Künftig müssen die steuerlichen Identifikationsnummern der unterhaltenen Personen angegeben werden, damit deren Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation sollen von der Gewerbesteuerpflicht befreit und damit stationären Einrichtungen gleichgestellt werden.

Aus dem EU-Land Kroatien dürfen in Zukunft maximal 300 Zigaretten steuerfrei nach Deutschland eingeführt werden. Zur Beschränkung der steuerfreien Einfuhr von Zigaretten heißt es, angesichts des niedrigen Steuersatzes in Kroatien auf Zigaretten (75,82 € je 1.000 Stück) bestehe ein erhebliches Preisgefälle, und mit der Mengenbeschränkung werde dem Einkaufstourismus begegnet. In Deutschland beträgt der Steuersatz 152,50 € pro 1.000 Zigaretten.

Quelle: steuertipps.de

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