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Der Ferienjob kann das Kindergeld aufs Spiel setzen

Viele Auszubildende oder Studenten nutzen die Zeit der Ferien wie auch die vorlesungsfreien Wochen dazu, etwas dazu zu verdienen. Gleichwohl kann sich allzu viel Fleiß beim Kindergeld leider negativ auswirken, davor warnt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV).

Der Gesetzgeber hat zwar mit Wirkung ab 2012 die einstige Hinzuverdienstgrenze von zuletzt 8.004,- Euro für den volljährigen Nachwuchs gestrichen. Diejenigen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums noch weiter kindergeldberechtigt sind, sollten aber nichtsdestotrotz aufpassen: Denn für sie gilt eine zeitliche Beschränkung von 20 Stunden pro Woche, wenn sie – etwa im Laufe einer weiteren Ausbildung – noch hinzuverdienen. Betroffen sind hiervon sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige im Nebenberuf.

In Monaten mit einer „schädlichen Erwerbstätigkeit“ – also in denen die erlaubte Stundenanzahl überschritten wird – fallen sonst für die Eltern das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge weg!

Ausgenommen von dieser Beschränkung sind grundsätzlich Tätigkeiten in einem Ausbildungsverhältnis oder in einem Mini-Job. Auch Schüler und Studenten dürfen – zum Beispiel als Ferienjobber – in höchstens zwei Monaten pro Jahr diese 20 Stunden überschreiten. Die Bedingung dafür ist allerdings, dass sie diese Grenze im Jahresdurchschnitt insgesamt wieder einhalten. Dafür muss dann in anderen Monaten auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet oder diese vermindert werden.

Für Minderjährige gelten beim Kindergeld keine zeitlichen Begrenzungen. Außerdem dürften Kinder unter 18 Jahren selten schon eine Erstausbildung absolviert haben. Unabhängig davon sind für Heranwachsende die Arbeitsschutzgesetze zu beachten.

QUELLE: Presseinformation DStV 26/06/2012

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