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Für wen ist die elektronische Steuererklärung Pflicht und was sind die Vor- und Nachteile?

Für wen ist die elektronische Steuererklärung Pflicht und was sind die Vor- und Nachteile?Für viele Steuerpflichtige ist die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung freiwillig und sie können selbst entscheiden ob dieser Service sinnvoll ist oder nicht. Dies ist insbesondere daher zu beachten da es eine recht hohe Fehlerquote zwischen 36 und 68 Prozent geben soll. Die einzelnen Bescheide werden nun zwar schneller bearbeitet aber nicht mehr von einem Sachbearbeiter geprüft. Nur noch wenige Stichproben werden von den Finanzbeamten begutachtet. Sollte Ihnen also ein Fehler zu Ihren Ungunsten unterlaufen, freut sich der Fiskus denn Eingabefehler sind nach Auffassung der Finanzgerichte dem Steuerzahler selbst zuzurechnen.

Die Programme die beim Ausfüllen der Steuerklärung helfen sind allerdings inzwischen so hochwertig das eigentlich keine Fehler passieren dürften, wenn die Tipps, Hinweise und Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung beachtet werden. Zudem hat die Abgabe der Steuererklärung in elektronischer Form mittels ELSTER den Vorteil, dass Sie sich zum einen den Versand vieler zusätzlicher Belege ersparen und zum anderen, das die Bearbeitung der Steuererklärung sehr viel zügiger von statten geht. So kann es sein das Sie den Steuerbescheid bereits nach einer oder zwei Wochen, nach der elektronischen Abgabe der Steuererklärung, im Haus haben.

Zur Abgabe der Steuererklärung auf elektronischem Weg via ELSTER sind grundsätzlich die Bezieher von sogenannten Gewinneinkünften wie Land- und Forstwirte, Selbstständige beziehungsweise Freiberufler und Gewerbetreibende verpflichtet. Auch Arbeitnehmer, die mehr als 410 Euro pro Jahr mit einem Nebenjob dazu verdienen, müssen dem Finanzamt die Daten elektronisch übermitteln.

Sowohl die Umsatzsteuererklärung wie auch die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und die Feststellungserklärungen müssen auf elektronischem Weg an die Finanzbehörden übermittelt werden. Dies gilt auch für vermietende Haus- und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Finanzamt wird die Abgabe von Erklärungen in herkömmlicher Form nur noch in Ausnahmefällen zulassen, um unbillige Härten zu vermeiden.

QUELLE: stern.de

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