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Berufsbedingte Umzugskosten steuerlich absetzen – höhere Pauschalbeträge

Die Pauschalbeträge für die Absetzbarkeit von berufsbedingten Umzugskosten sind erneut erhöht worden

Wer umzieht, gleichgültig aus welchem Anlass, hat einige stressreiche Tage zu bewältigen. Ein erfreulicher Nebenaspekt dabei ist, dass der Fiskus eine ganze Reihe steuerlicher Vorteile bietet, wenn der Umzug nachweislich beruflich bedingt ist.

Zu den absetzbaren Kosten gehören unter anderem:

  • die Transportkosten für das Umzugsgut
  • Reisekosten
  • eventuell anfallende parallele Mietzahlungen
  • Maklergebühren
  • Kosten für Nachhilfeunterricht der Kinder
  • Anschaffungskosten für einen Kochherd und für Heizöfen
  • sonstige Umzugskosten

Sonstige Umzugskosten sind zum Beispiel Trinkgeldern für die Umzugshelfer oder für die Ummeldung auf der Gemeinde.

Doch auch wer nicht jeden einzelnen Beleg aufheben möchte, kann über die Pauschbeträge von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Diese wurden seit dem 1.1.2010 erhöht auf 1271 € für Verheiratete beziehungsweise auf 636 € für Ledige. Und für jede weitere Person im Haushalt gibt es noch mal 280 € als Pauschale obendrauf. Als Verheiratete gelten übrigens nicht nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften, sondern auch Geschiedene und Verwitwete.

Kommentare

Eine Antwort zu “Berufsbedingte Umzugskosten steuerlich absetzen – höhere Pauschalbeträge”

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