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Archiv für November 2010

Änderungen bei Handwerksarbeiten in der privaten Wohnung
Der gleichzeitige Steuerabzug und die Nutzung öffentlicher Förderungsmittel ist bei Handwerkerleistungen im Privathaushalt ab 2011 nicht mehr möglich (mehr …)

Wenn Bücher oder Zeitschriften von Lehrern ausschließlich oder überwiegend zu beruflichen Zwecken verwendet werden, können sie als Werbungskosten geltend gemacht werden, so der BFH (mehr …)

Firmenwagen - nur Privatnutzung versteuernBFH präzisiert Steuergesetzgebung zugunsten der Steuerzahler (mehr …)

Auch wenn das Sozialamt Angehörige zur Kasse bittet, ist die Absetzbarkeit der Kosten dadurch nicht gewährleistet

Es hat fast etwas Absurdes: Ein Angehöriger kann für die Kosten seiner Heimunterbringung nicht selbst aufkommen, weswegen das Sozialamt eine Kostenbeteiligung des Steuerzahlers einfordert. Möchte dieser nun aber seine erhöhten Ausgaben steuermindernd geltend machen, so prüft das Finanzamt zunächst die Bedürftigkeit des Angehörigen. Liegt dieser mit seinen Einkünften aus Rente, Sozialleistungen und den Zahlungen des Steuerzahlers über dem Existenzminimum von 8004 €, so wird eine Bedürftigkeit aus steuerlicher Sicht nicht anerkannt.
Die vom Sozialamt als zwingend geforderten Kostenbeteiligungen des Steuerpflichtigen tragen also selbst dazu bei, dass der Angehörige aus steuerlicher Sicht nicht mehr als bedürftig anzusehen ist.

Eine entsprechende Klage vor dem  Finanzgericht Düsseldorf wurde an den Bundesfinanzhof weiter verwiesen, der nun zu klären hat ob die zweierlei Maß, mit denen Finanzamt und Sozialamt messen, auf einer gesetzlichen Grundlage stehen (FG Düsseldorf, Urteil vom 1.2.2010, Az. 11 K 1966/08; Az. der Revision VI R 14/10).

Steuererklärung 2010 / 2011 - Jahressteuergesetz 2010 verabschiedetSeit dem 27. Oktober liegt das Jahressteuergesetz 2010 mit umfangreichen Änderungen und Ergänzungen in einer Beschlussfassung für den Bundesrat vor (mehr …)

eBilanz 2011
Unter dem Projektnamen „Steuerbürokratieabbaugesetz“ werden für die gewerbliche Steuererklärung ab 2012 erstmals einheitliche Richtlinien für Bilanzen vorgegeben, die künftig nur noch in elektronischer Form akzeptiert werden
(mehr …)

Die Pauschalbeträge für die Absetzbarkeit von berufsbedingten Umzugskosten sind erneut erhöht worden

Wer umzieht, gleichgültig aus welchem Anlass, hat einige stressreiche Tage zu bewältigen. Ein erfreulicher Nebenaspekt dabei ist, dass der Fiskus eine ganze Reihe steuerlicher Vorteile bietet, wenn der Umzug nachweislich beruflich bedingt ist.

Zu den absetzbaren Kosten gehören unter anderem:

  • die Transportkosten für das Umzugsgut
  • Reisekosten
  • eventuell anfallende parallele Mietzahlungen
  • Maklergebühren
  • Kosten für Nachhilfeunterricht der Kinder
  • Anschaffungskosten für einen Kochherd und für Heizöfen
  • sonstige Umzugskosten

Sonstige Umzugskosten sind zum Beispiel Trinkgeldern für die Umzugshelfer oder für die Ummeldung auf der Gemeinde.

Doch auch wer nicht jeden einzelnen Beleg aufheben möchte, kann über die Pauschbeträge von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Diese wurden seit dem 1.1.2010 erhöht auf 1271 € für Verheiratete beziehungsweise auf 636 € für Ledige. Und für jede weitere Person im Haushalt gibt es noch mal 280 € als Pauschale obendrauf. Als Verheiratete gelten übrigens nicht nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften, sondern auch Geschiedene und Verwitwete.

Der vom BMF jetzt veröffentlichte Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UstAE) tritt an die Stelle der bisherigen Regelwerke

Umsätze, die nach dem 31.10.2010 getätigt werden, müssen nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums den Regeln des soeben veröffentlichten Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UstAE) folgen. Mit der Neuauflage der Regelsystematik möchte man die inzwischen unübersichtlich gewordenen Umsatzsteuerrichtlinien (z.B. UstR 2008) ersetzen und die Aktualität des Leitfadens nach dem neuesten gesetzlichen Stand gewährleisten. Zu diesem Zweck soll die UstAE durch Schreiben des BMF bei Bedarf aktualisiert werden.

Ein praktischer Vorteil des neuen Systems: Der Anwendungserlass ist in Abschnitte eingeteilt, die sich nach der Gliederung des Umsatzsteuergesetzes richten, wodurch eine Zuordnung zu den gesetzlichen Bestimmungen erheblich vereinfacht wird.

Werfen Sie einen Blick in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/001__UStAE.html

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