Archiv für November 2010

Der gleichzeitige Steuerabzug und die Nutzung öffentlicher Förderungsmittel ist bei Handwerkerleistungen im Privathaushalt ab 2011 nicht mehr möglich (mehr …)
Wenn Bücher oder Zeitschriften von Lehrern ausschließlich oder überwiegend zu beruflichen Zwecken verwendet werden, können sie als Werbungskosten geltend gemacht werden, so der BFH (mehr …)
BFH präzisiert Steuergesetzgebung zugunsten der Steuerzahler (mehr …)
Seit dem 27. Oktober liegt das Jahressteuergesetz 2010 mit umfangreichen Änderungen und Ergänzungen in einer Beschlussfassung für den Bundesrat vor (mehr …)

Unter dem Projektnamen „Steuerbürokratieabbaugesetz“ werden für die gewerbliche Steuererklärung ab 2012 erstmals einheitliche Richtlinien für Bilanzen vorgegeben, die künftig nur noch in elektronischer Form akzeptiert werden
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Die Pauschalbeträge für die Absetzbarkeit von berufsbedingten Umzugskosten sind erneut erhöht worden
Wer umzieht, gleichgültig aus welchem Anlass, hat einige stressreiche Tage zu bewältigen. Ein erfreulicher Nebenaspekt dabei ist, dass der Fiskus eine ganze Reihe steuerlicher Vorteile bietet, wenn der Umzug nachweislich beruflich bedingt ist.
Zu den absetzbaren Kosten gehören unter anderem:
- die Transportkosten für das Umzugsgut
- Reisekosten
- eventuell anfallende parallele Mietzahlungen
- Maklergebühren
- Kosten für Nachhilfeunterricht der Kinder
- Anschaffungskosten für einen Kochherd und für Heizöfen
- sonstige Umzugskosten
Sonstige Umzugskosten sind zum Beispiel Trinkgeldern für die Umzugshelfer oder für die Ummeldung auf der Gemeinde.
Doch auch wer nicht jeden einzelnen Beleg aufheben möchte, kann über die Pauschbeträge von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Diese wurden seit dem 1.1.2010 erhöht auf 1271 € für Verheiratete beziehungsweise auf 636 € für Ledige. Und für jede weitere Person im Haushalt gibt es noch mal 280 € als Pauschale obendrauf. Als Verheiratete gelten übrigens nicht nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften, sondern auch Geschiedene und Verwitwete.
Der vom BMF jetzt veröffentlichte Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UstAE) tritt an die Stelle der bisherigen Regelwerke
Umsätze, die nach dem 31.10.2010 getätigt werden, müssen nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums den Regeln des soeben veröffentlichten Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UstAE) folgen. Mit der Neuauflage der Regelsystematik möchte man die inzwischen unübersichtlich gewordenen Umsatzsteuerrichtlinien (z.B. UstR 2008) ersetzen und die Aktualität des Leitfadens nach dem neuesten gesetzlichen Stand gewährleisten. Zu diesem Zweck soll die UstAE durch Schreiben des BMF bei Bedarf aktualisiert werden.
Ein praktischer Vorteil des neuen Systems: Der Anwendungserlass ist in Abschnitte eingeteilt, die sich nach der Gliederung des Umsatzsteuergesetzes richten, wodurch eine Zuordnung zu den gesetzlichen Bestimmungen erheblich vereinfacht wird.
Werfen Sie einen Blick in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/001__UStAE.html
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