Archiv für September 2010

Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit oder Feiertage – Urteil zur Grundlohnergänzung

Donnerstag, 30. September 2010

Sonn- und Feiertags- sowie Nachtzuschläge dürfen als eine einheitliche Grundlohnergänzung ausgezahlt werden (weiterlesen …)

Fallbeileffekt: Kein Kindergeld, wenn Freibetrag auch nur 1 Euro überschritten wird

Dienstag, 28. September 2010

Bundesverfassungsgericht sieht keine Verletzung der Grundrechte

Im konkreten Fall hatte der Sohn eines Vaters im Jahre 2005 4,34 Euro mehr verdient als die damals zulässige Freibetragsgrenze von 7.680 Euro zuließ (seit 1.1.2010: 8.004 Euro). Der abrupte Übergang ohne eine Gleitzone für ist als „Fallbeileffekt“ schon häufig diskutiert worden. (weiterlesen …)

Grundsteuer: Käufer müssen Rückstände vom Vorbesitzer begleichen

Sonntag, 26. September 2010

Beim Kauf eines Grundstückes sollten sich Käufer vorab über etwaige Grundsteuerrückstände informieren (weiterlesen …)

Steueridentifikationsnummer online abfragen

Mittwoch, 22. September 2010

Ab sofort können Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer für ihre Mitarbeiter online über das Elster-Portal abfragen (weiterlesen …)

Kindergeld trotz temporärem Vollzeitjob

Sonntag, 19. September 2010

So lange der Jahresgrenzbetrag nicht überschritten wird, dürfen Eltern auch dann das Kindergeld weiter erhalten, wenn ihr Kind übergangsweise in einem Vollzeitjob tätig ist (weiterlesen …)

Kinderbetreuung Enkelkind: Keine Werbungskosten?

Mittwoch, 15. September 2010

Fiktive Einnahmen oder Ansprüche dürfen beim Bezug von Kindergeld nicht geltend gemacht werden

Auch wenn die Kosten der Kinderbetreuung weder für die Eltern noch für die Kindergeldberechnung angerechnet werden können ist eine Absetzung der Kosten durch die Großeltern des Kindes nicht rechtens, entschied ein Finanzgericht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.2.2008, 2 K 1963/07). Allerdings wurde die Nichtzulassungsbeschwerde (NZB, eine Art „kleine Revision“) anerkannt, so dass der Fall nun beim Bundesfinanzhof anhängig ist.

Zur Erläuterung hier der konkrete Fall: Während der Ausbildung hatte eine junge Frau ein Kind bekommen. In den Ausbildungszeiten musste sie das Kind in eine Kinderbetreuung geben. Ihre Ausbildungsvergütung lag jedoch höher als die damals 7.680 Euro Freibetrag, so dass ihre eigenen Eltern keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hatten. Für die Auszubildende selbst hatte der theoretische Werbungskostenabzug keine Wirkung, da das Einkommen dafür zu gering war.

Daraufhin versuchte die Mutter der jungen Frau die Betreuungskosten für ihr Enkelkind als Werbungskosten in Ansatz zu bringen, was vom Finanzamt abgelehnt wurde. Zu Recht, befand das FG, das auch in der Tatsache, dass die Betreuungskosten an keiner Stelle zum angerechnet werden konnten, nicht für verfassungsrechtlich bedenklich hielt.

Für wen eine ähnliche Situation gilt, der sollte vorsorglich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, da die Beurteilung durch das BFH noch aussteht.

Wie der Staat sparen will

Sonntag, 12. September 2010

Das Haushaltsbegleitgesetz beschreibt die Einsparungen, durch die der Bund 20 Milliarden Euro bis 2014 einsparen will (weiterlesen …)

Banken sollen sich künftig selber retten

Dienstag, 07. September 2010

Restrukturierungsgesetz sieht durch Finanzwirtschaft gespeisten Rettungsfonds vor

Der Sturz einer einzigen „systemrelevanten“ Bank, der Lehman Brothers, brachte die gesamte weltweite Finanzwirtschaft in ein gefährliche Schieflage: Das dürfe nicht wieder passieren, schworen sich die Regierungschefs der Welt und vereinbarten grobe Richtlinien für eine Neuorientierung und vor allem Risikoabsicherung der Finanzwirtschaft.

Auch die deutsche Bundesregierung hat die Lehren aus der weltweiten Finanzkrise gezogen. Bereits am 31. März 2010 verabschiedete das Bundeskabinett einige Eckpunkte zur Neuordnung der Finanzmarktstabilisierung. Unter dem Namen „Restrukturierungsgesetz“ passierte das Vorhaben am 25.8.2010 den Bundestag. Da das Gesetz noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist allerdings der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch offen.

Im Wesentlichen sieht die Gesetzesvorlage vor, die öffentlichen Haushalte im Falle einer neuen Krise bei einer systemrelevanten Bank, zu entlasten, platt gesprochen also zu verhindern, dass der Staat mit Milliardenbeträgen einspringen muss, wenn Bankmanager sich verzockt haben.

Dazu sollen alle Banken eine Abgabe an einen Fonds zahlen, der, wie schon der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin – darüber wird u.a. die Rettung der HRE-Bank abgewickelt) von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung verwaltet wird. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Risiko, das die Finanzinstitute bei der Vergabe von Krediten oder in ihrer Investmentpolitik eingehen. Auch Aktiengesellschaften sollen stärker zur Verantwortung gezogen werden: So soll die Verjährungsfrist für Ersatzansprüche gegen Organe der AGs verlängert werden. Und nicht zuletzt ist geplant, durch eine Änderung des Kreditwesengesetzes die Möglichkeit zu schaffen, dass von einer Krise betroffene systemrelevante Unternehmensteile künftig leichter auf eine Dritten übertragen werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/20100825Restrukturierungsges.html