Unabhängige Informationen zur Steuererklärung + Steuer-Software
Sie sind hier:

Archiv für August 2010

Eingetragene Lebenspartnerschaften sind seit 2010 in einigen Bereichen auch steuerlich der Ehe gleichgestellt (mehr …)

Fiktive Einnahmen oder Ansprüche dürfen beim Bezug von Kindergeld nicht geltend gemacht werden

Eine junge Frau war während ihrer Banklehre schwanger geworden, konnte also die Ausbildung erst nachdem Mutterschutz und der Elternzeit beenden. Mit dem Vater lebte sie nicht zusammen, war auch nicht verheiratet. Der Vater zahlte Unterhalt nur für das gemeinsame Kind. Das von den Eltern der jungen Mutter beantragte Kindergeld wurde abgelehnt mit dem Hinweis, die Tochter habe einen Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater.

Die Klage der Eltern beim Finanzgericht hatte Erfolg: Für die Berechnung des Kindergeldanspruchs dürften nur reale Einkommen herangezogen werden, nicht etwaige Forderungen oder nicht realisierte Ansprüche, entschieden die Richter (FG Münster, Urteil v. 17.6.2010, 11 K 2790/09 Kg).

Demzufolge blieb die junge Frau unter der Jahreseinkommensgrenze von 7.680 Euro (ab 2010 8.004 Euro), und ihre Eltern hatten einen berechtigen Anspruch auf das Kindergeld.

Firma Buhl Data erforscht das Nutzerverhalten von Kunden und Interessenten für eventuelle Software-Portationen

Bekannt durch die marktführende Steuer- und Finanzsoftwareserie Wiso will die Firma Buhl Data offenbar neue Kundenpotentiale ausloten. Dazu hat das Unternehmen eine Internet-Umfrage gestartet (http://umfrage.buhl.de/Default.aspx?id=508). Dabei wird unter anderem ermittelt, für welche Plattform (Linux oder Macintosh) sich die User eine Portation z.B. des Wiso Sparbuches wünschen.

Unabhängige Beobachter sehen darin eine Chance, die Position der Nicht-Windows-Betriebssysteme zu stärken, die tendenziell im Bereich der Finanz- und Steuersoftware eher noch ein Mauerblümchendasein fristen oder deren Verwender auf komplizierte, extrem umfangreiche und weniger normaluserfreundliche Tools zurückgreifen müssen.

Machen Sie mit und stimmen Sie für Ihre Plattform ab!

http://umfrage.buhl.de/Default.aspx?id=508

Bei geeignetem Nutzungsnachweis können die Kosten für eine nicht selbst genutzte Ferienwohnung steuerlich in Abzug gebracht werden (mehr …)

Ab 2012 müssen Selbständige, die in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung verbleiben wollen, einen vierfach höheren Beitrag zahlen (mehr …)

Sachspenden an gemeinnützige Organisation sind ebenso steuerlich abzugsfähig wie Geldspenden

Obwohl es eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, wird häufig vergessen, dass Sachspenden in gleicher Weise wie Geldzuwendungen steuermindernd geltend gemacht werden können.Voraussetzung ist, diese von einer Organisation mit steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit (§ 10 b Abs. 3 Satz 1 EstG) gemäß deren Satzungszweck verwendet werden.

Wer also zum Beispiel einem Altenheim den Elektro-Rollstuhl der verstorbenen Mutter spendet, braucht nur via Internet oder über den Kleinanzeigenmarkt der Presse den Gebrauchtmarktwert des entsprechenden Gerätes ermitteln und sich diesen dann von der Empfängerorganisation als Sachspende bestätigen lassen.

Allerdings scheuen viele Organisationen insbesondere bei der Spende gebrauchter Kleidung die Ausstellung der Zuwendungsbestätigung, weil sie gemäß § 10 b Abs. 4 EStG als Aussteller mit 30% des Sachwertes haftbar gemacht werden können, wenn eine solche Ausstellung unrichtig gegeben wurde.

FG Köln: Der private Verkauf einer Internet-Domain ist auch nur als privates Einkommen zu bewerten

Ein Privatmann hatte sich bei der DENIC eine Domain registrieren lassen und diese dann nach 2 Jahren für 7.500 Euro wieder verkauft. Das Finanzamt stufte diesen Erlös als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ein. Der Steuerpflichtige klagte dagegen beim Finanzgericht Köln – und behielt Recht (FG Köln, Urteil v. 20.4.2010, 8 K 3038/08).

Nur innerhalb einer einjährigen Spekulationfrist darf der private Verkauf einer Internet-Domain nach § 22 Nr. 3 EStG besteuert werden.

Das Finanzamt war von einer wirtschaftlichen Leistung ausgegangen, die mit dem nicht dauerhaften Verzicht auf ein Nutzungsrecht einhergeht. Demgegenüber beschied das FG, dass hier ein Verkauf, also eine völlige Aufgabe des verkauften Wertes vorliege.

Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzbarWer keinen anderen Arbeitsplatz hat, darf das Arbeitszimmer jetzt wieder steuerlich geltend machen – auch wenn es nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet
(mehr …)

Steuer-News per Email

Immer auf dem Laufenden bleiben
Wir geben Ihre Daten nicht weiter! Fragen?

Formulare runterladen

Kampf dem Formular-Frust

Benötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise