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Mitarbeiter steuerfrei an der Firma beteiligen mit Entgeltumwandlungen
Jetzt können auch Entgeltumwandlungen steuerfrei in Beteiligungskapital umgewandelt werden
Bisher galt: Steuerfrei waren Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nur dann, wenn diese unabhängig zu dem geschuldeten Lohn von den Mitarbeitern eingebracht wurden und wenn sie auch nicht auf vergangene oder zukünftige Lohnforderungen angerechnet wurden.
Um die Mitarbeiterbeteiligungen weiter zu fördern, hat der Gesetzgeber dies nun geändert: Somit dürfen auch in Beteiligungen umgewandelte ausstehende Lohnforderungen steuerfrei bleiben, so lange die Anteile im Unternehmen verbleiben. Dies gilt für Unternehmen, die ein entsprechendes Beteiligungsmodell allen Arbeitnehmern anbieten, die mindestens ein Jahr im Unternehmen tätig sind.
Die Änderung des Gesetzes gilt übrigens rückwirkend zum 2.4.2009. Somit bleiben auch die während der Krise in Beteiligungen umgewandelten Lohnanteile steuerfrei.
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Tags: beteiligung, mitarbeiterbeteiligung, unternehmensbeteiligung
Dieser Eintrag wurde am Mittwoch, 21. April 2010 um 07:00 erstellt und ist abgelegt unter Aktuelles, Gewerbliche Steuererklärung, Private Steuererklärung.






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