Seit 1.1.2009 gelten neue Höchstbeträge für die Absetzbarkeit von Service- und Pflegeleistungen im Haushalt – erstmalig anwendbar in der Steuererklärung 2009
Zu den von den Finanzbehörden so genannten „haushaltsnahen“ Dienstleistungen gehört alles, was mit der Reinigung der Wohnung zu tun hat, egal ob durch die klassische Putzfrau oder durch einen professionellen Reinigungsdienst ausgeführt. Aber auch das Zubereiten von Mahlzeiten oder die Pflege bedürftiger Menschen gehören ebenso wie die Kinderbetreuung zu den in der privaten Steuererklärung 2009 als direkt abziehbaren Leistungen. (weiterlesen…)

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