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Scheidungskinder: Mehr Unterhalt ab 2010

Erhöhung der Regelsätze hat für bezugsberechtigte Elternteile nicht nur Vorteile

Nach einer Anpassung zum 1.1.2009 werden die Regelsätze der so genannten Düsseldorfer Tabelle ab dem 1.1.2010 erneut erhöht. Der Grund: Die Tabelle basiert auf den steuerlichen Kinderfreibeträgen, die im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zum 1. Januar dieses Jahres aufgestockt wurden. Rund 13 Prozent mehr sollen Kinder auf diese Weise erhalten können.

In den vollen Genuss dieser Erhöhung kommen jedoch vor allem diejenigen Kinder, deren unterhaltspflichtige Elternteile zu den besser Verdienenden gehören. Der Selbstbehalt (also der Teil, für den der Elternteil, bei dem die Kinder leben selbst aufkommen muss) wurde nämlich nicht verändert und liegt nach wie vor bei 900 Euro. Und für Nettoeinkommen von Unterhaltspflichtigen unter 1.500 Euro reicht das Geld oft noch nicht einmal für den Mindestunterhalt aus. Und da die zu verteilende Gesamtmasse beim zur Zahlung verpflichteten Elternteil nicht mehr wird, geht die Erhöhung des Satzes für die Kinder dann zu Lasten des Ehegattenunterhaltes. Im Zweifelsfall ändert sich also gar nichts.

Schon aus diesem Grund, aber auch weil die Situation von Kindern von unterhaltspflichtigen Hartz IV-Empfängern gesondert betrachtet werden muss, um betroffenen Kindern ein Leben über dem Existenzminimum zu gewährleisten, wird sich das Bundesverfassungsgericht im Sommer 2010 mit diesem Thema befassen. Die Folge könnte ein erneute Anpassung der Düsseldorfer Tabellesein.

Links zum Unterhalt von Scheidungskindern

Kommentare

2 Antworten zu “Scheidungskinder: Mehr Unterhalt ab 2010”

  1. Laukner sagt:

    Bei der Scheidung wurden für meinen Sohn 100% des Regelsatzes an Unterhalt vom Vater festgelegt. Erhöht sich der Betrag „automatisch“ oder muss ich die Erhöhung gerichtlich durchsetzen? Muss die Zahlung dann rückwirkend erfolgen? Seit wann genau ist das Gesetz in Kraft. Wo erfahre ich den vom Vater für meinen Sohn zu zahlenden Betrag. Vielen Dank!

  2. admin sagt:

    Das Gesetz ist seit dem 1.1.2010 in Kraft. Bitte lesen Sie den dritten Abschnitt „In den vollen Genuss …“ – die Einkünfte müssen gewisse Beträge übersteigen, damit sich überhaupt etwas ändert.
    Die Beiträge der „Düsseldorfer Tabelle“ finden Sie unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/index.php (rechte Spalte). Vermutlich erfolgt die Anpassung nicht automatisch – das hängt allerdings von Ihrer Vereinbarung ab. Hier kann Ihnen sicherlich Ihr Anwalt am besten helfen.

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