Die Kosten für einen beruflich bedingten Umzug lassen sich oft steuerlich absetzen. Ab dem 1.1.2008, 1.1.2009 und 1.7.2009 gelten neue Pauschalbeträge.
Für Umzüge, die beruflich bedingt sind und zu einem verkürzten Arbeitsweg führen, gelten ab 1.1.2008 sowie 1.1.2009 und 1.7.2009 neue Pauschalbeträge. Diese lassen sich als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit in der Einkommensteuererklärung absetzen.
Privater Umzug – steuerlich absetzbare Pauschalbeträge
| Gültig ab | Ehepaar | Single | Zusätzlich für jede weitere Person |
|---|---|---|---|
| 01.01.2008 | 1.171,00 € | 585,00 € | 258,00 € |
| 01.01.2009 | 1.204,00 € | 602,00 € | 265,00 € |
| 01.07.2009 | 1.256,00 € | 628,00 € | 277,00 € |
Bitte kontaktieren Sie bei Fragen Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Tipp: Ein gutes Steuerprogramm hilft Ihnen dabei, die Kosten für einen Umzug einfach und optimal von der Steuer abzusetzen.
Links
- Bundesumzugskostengesetz – BUKG
- Schreiben des Bundesfinanzministeriums
- Antwort eines Steuerberaters zum Thema Umzugspauschale Steuererklärung
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Tags: freibetrag, umzug

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