Kraftfahrzeugsteuer – Änderungen 2009 / Online-Rechner (aktualisiert)

Ab dem 1.7.2009 gilt eine geänderte Kraftfahrzeugsteuer. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Änderungen – insbesondere die versprochenen Steuersenkungen für CO2-arme Fahrzeuge.

Das Bundesministerium für Finanzen gibt folgende Eckpunkte für die neue Kfz-Steuer an. Sie gilt nur für Fahrzeuge, die nach dem 5.11.2008 erstmalig zugelassen wurden. Als Übergangslösung gibt es Steuerbefreiungen und Vergünstigungen für abgasarme PKW (nach Euro 5 oder 6), maximal bis zum 31.12.2010.

Für PKW, die nach dem 1.7.2009 erstmalig zugelassen werden, gilt folgende Regelung.

  • Fahrzeuge mit folgendem CO2-Ausstoß für Pkw bleiben steuerfrei:
    • bis 2011: CO2-Ausstoß weniger als 120 Gramm pro Kilometer
    • bis 2012/2013: CO2-Ausstoß weniger als 110 g / km
    • ab 2014: CO2-Ausstoß von weniger als 95 g / km.
  • Zusätzlicher CO2-Ausstoß wird mit 2,00 € je g / km besteuert.
  • Grundbetrag nach Antriebsart und Hubraum: 2,00 € je angefangene 100cm cm3 für Otto/Benzin-Motoren – und 9,50 € pro angefangenen 100 cm3 für Diesel-Motoren.
  • Es gilt eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt.

Zukünftig wird die Kraftfahrzeugsteuer direkt durch den Bund einkassiert und verwendet. Die Bundesländer erhalten Ausgleichszahlungen.

Berechnen Sie die neue Kfz-Steuer online beim Bundesfinanzministeriums.

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Hinweis: Dieser Beitrag wurde zuletzt am 4.5.2009 aktualisiert.

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