Umsatzsteuergesetz UStG §15 Abs. 4 Vorsteuerabzug bei Gebäuden
Information des Finanzministeriums zum Vorsteuerabzug bei Erwerb/Bau von Gebäuden, die sowohl für die Erzielung von vorsteuerlich-absetzbaren und nicht absetzbaren Einkommen verwendet werden.
Das Bundesministerium für Finanzen informiert im Schreiben vom 30.September 2008 über den Vorsteuerabzug bei Gebäuden, die sowohl für die Erzielung von vorsteuerlich-absetzbaren und nicht absetzbaren Einkommen verwendet werden. Es bezieht dabei zu den BFH-Urteilen V R 43/03 vom 28.09.2006 und V R 43/06 vom 22.11.2007 bei der Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung oder Herstellungbzw. dem Gebrauch eines Gebäudes, das sowohl zur Erzielung vorsteuerunschädlicher als auch vorsteuerschädlicher Umsätze verwendetwerden soll, Stellung.
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