Unabhängige Informationen zur Steuererklärung + Steuer-Software
Sie sind hier:

Umsatzsteuergesetz UStG §15 Abs. 4 Vorsteuerabzug bei Gebäuden

Information des Finanzministeriums zum Vorsteuerabzug bei Erwerb/Bau von Gebäuden, die sowohl für die Erzielung von vorsteuerlich-absetzbaren und nicht absetzbaren Einkommen verwendet werden.

Das Bundesministerium für Finanzen informiert im Schreiben vom 30.September 2008 über den Vorsteuerabzug bei Gebäuden, die sowohl für die Erzielung von vorsteuerlich-absetzbaren und nicht absetzbaren Einkommen verwendet werden. Es bezieht dabei zu den BFH-Urteilen V R 43/03 vom 28.09.2006 und V R 43/06 vom 22.11.2007 bei der Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung oder Herstellungbzw. dem Gebrauch eines Gebäudes, das sowohl zur Erzielung vorsteuerunschädlicher als auch vorsteuerschädlicher Umsätze verwendetwerden soll, Stellung.

Link

Erklärung [PDF]

Steuer-News per Email

Immer auf dem Laufenden bleiben
Wir geben Ihre Daten nicht weiter! Fragen?

Formulare runterladen

Kampf dem Formular-Frust

Benötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise